Sprechstunde

Kassenärztliche Zulassung für alle gesetzlichen Krankenkassen, Privatpatienten u. Selbstzahler

Nach den Richtlinien der kassenärztlichen Vereinigungen sind 200 Minuten Telefonzeit vorgegeben.
Diese sind Dienstag und Donnerstag 10-12.30 Uhr und von 14:30 – 16:00 Uhr.
Unser Anspruch ist, eine umfassende telefonische Erreichbarkeit anzubieten.

Sprechstundentermine:
Diese werden nicht vorgegeben. Sie sind nach individuellen Absprachen mit Ihnen möglich. Es können bis zu 3 Sprechstundentermine mit Ihnen vereinbart werden. Nach der 1. Sprechstunde wird geschaut, ob eine krankheitswertige Symptomatik vorliegt. Danach werden ggf. weitere Termine abgesprochen. Es besteht die Möglichkeit, in die sog. probatorischen Sitzungen einzuleiten, um weitere Diagnostik durchzuführen und um sich abschließend ein Bild zu machen, ob eine Psychotherapie eingeleitet wird. Außerdem wird versucht, hier eine sich gegenseitig ergänzende Beziehungsgestaltung aufzubauen. Sowohl der Patient als auch der Psychotherapeut können dieses Therapeut-Patient- Verhältnis aufkündigen, falls der Eindruck entsteht, dass hier keine vertrauensvolle Therapeut-Patient-Beziehung entstehen kann. Da dies ein sehr sensibler Prozess ist, ist es wichtig, dass Sie sehr genau darauf achten, ob die sprichwörtliche „Chemie“ stimmt. Dies entscheidet über den individuellen Behandlungserfolg Ihrer Therapie.

In einer sogenannten Sprechstunde wird zunächst anhand der kurzen Anamnese krankheitswertige Probleme evaluiert und ein psychischer Befund nach dem AMDP System erstellt. Eine biografische Anamnese, sowie die Tiefe der Problematik werden nach den Testgütekriterien Objektivität, Relativität und Validität bearbeitet. Auch eine kurzzeitige Intervention ist möglich, sofern dies in Absprache mit dem Patienten getroffen werden kann.

Es kann darauf hinauslaufen, dass keine weiterführende Therapie stattfindet oder ein/e Kollege/Kollegin empfohlen  wird bzw. ein anderes Therapieschulverfahren angezeigt ist. Auch eine mögliche Absprache zu einer andersartigen vorhergehenden Therapie ist möglich, wenn beispielsweise eine akute Suizidalität vorliegt und/oder Alkohol- und Drogenkonsum dazu führt, dass ein engmaschiger stationärer Aufenthalt wichtig wäre.

All diese Kriterien werden in einer Sprechstunde evaluiert. Unter diesem Gesichtspunkt wird Ihnen sowohl telefonisch, als auch persönlich Zeit gegeben, um Ihren Problemen Raum zu geben und Ihnen fachkundig weiterzuhelfen.

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